Rechtliche Hinweise

 
  Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der ABIT e.POS-Website und den kostenfreien Download von Software (Stand: April 2007) :

1. Allgemeines
Die ABIT AG, Robert-Bosch-Str.1, 40668 Meerbusch (nachfolgend: "ABIT") stellt den Nutzern durch ABIT-Gateway eine Webschnittstelle und ABIT e.POS ein Web-Portal (nachfolgend "ABIT e.POS") zur Verfügung, auf dem sie mit den angeschlossenen Kooperationspartnern in Kontakt treten und deren Services in Anspruch nehmen können. Bei den Services handelt es sich z.B. um Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Adressqualifizierungen und -ermittlungen, das Monitoring von Adressen und die Verwaltung von Forderungen.
Als Ausgangspunkt einer möglichen Forderungsverwaltung, deren Übernahme durch einen Kooperationspartner ABIT nur vermittelt, bietet die ABIT durch ABIT e.POS nach Abschluss eines Nutzungsvertrages die Anwendung "e.Inkasso Forderungstaschenrechner" an, welche kostenfrei zur Verfügung steht und online eine Forderungsberechnung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch ermöglicht. Des Weiteren ermöglicht ABIT als Vermittlerin über ABIT e.POS die Nutzung weiterführender Services, deren verschiedene Dienstleistungen über die jeweiligen Kooperationspartner zu erhalten sind. Dazu zählt der externe Forderungseinzug durch behördlich zugelassene Inkassounternehmen. ABIT selbst führt Inkasso weder in eigenem noch in fremdem Namen durch. Inkassodienstleistungen werden ausschließlich von den Kooperationspartnern der ABIT AG durchgeführt. Das Inkassovertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem angeschlossenen Kooperationspartner.
Die Vermittlung über ABIT e.POS erfolgt auf der Grundlage der aktuellen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Internets zu den nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
ABIT ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen (z.B. bei Trennung von einem Kooperationspartner oder Ersetzen eines Services durch einen anderen), es sei denn, die Änderung oder Abweichung ist, unter Berücksichtigung der Interessen der ABIT, für den Nutzer nicht zumutbar. Änderungen bedürfen der Textform. ABIT soll Änderungen den Nutzern mit einer Vorfrist von wenigstens vier Wochen mitteilen.

2. Geltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen
Für die Teilnahme an ABIT e.POS sind diese Nutzungsbedingungen verbindlich. Die Nutzung von ABIT e.POS erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen. Mit Abschluss des zugehörigen Nutzungsvertrages durch den Nutzer gelten die Nutzungsbedingungen als akzeptiert.
Diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nicht zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt auch, wenn ABIT der Geltung solcher allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Zugang zu ABIT e.POS
Der Nutzer ist für die Herstellung der Verbindung vom eigenen Rechner zum Server von ABIT selbst verantwortlich. Die Nutzung erfolgt über einen marktgängigen WWW-Browser in der aktuellen Version.

4. Verfügbarkeit, Wartung, Einschränkungen von Nutzungsmöglichkeiten
Die Nutzungsmöglichkeiten von ABIT e.POS werden fortlaufend gewartet. Durch die Wartung und Weiterentwicklung des Programms können Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden.
In der Regel steht ABIT e.POS 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. ABIT gewährleistet eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten Daten von 98 % per annum. ABIT übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden.
Eine verschuldensunabhängige Haftung der ABIT für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ABIT nicht zu vertreten hat und die die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.-, hat ABIT nicht zu vertreten. Sie berechtigen ABIT, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

5. Preise, Preisänderungen für gebührenpflichtige Leistungen
Für die Nutzung von ABIT e.POS sowie der gebührenpflichtigen Anwendungen gelten die Preise des jeweiligen Nutzungsvertrages. ABIT ist berechtigt, die Preise für die Teilnahme an ABIT e.POS und für die Nutzung der Anwendungen zu ändern; die Änderung wird jedem Nutzer in Textform einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.

6. Erlaubte Nutzung; Nutzungsbeschränkungen
Die zur Nutzung zur Verfügung gestellte Plattform ABIT e.POS ist von ABIT entwickelt worden und unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei ABIT. Nutzungs- und Verwertungsrechte stehen dem Nutzer nur zu, soweit sie in den Nutzungsbedingungen festgelegt sind. Der Nutzer darf abgerufene Informationen und Ergebnisse des ABIT e.POS nur zum eigenen, internen Gebrauch, nicht jedoch für Zwecke Dritter verwenden. Darüber hinausgehende Nutzungen der abgerufenen Informationen und Ergebnisse des ABIT e.POS sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ABIT erlaubt.

7. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Inanspruchnahme von ABIT e.POS im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und der allgemeinen Regeln über die Nutzung des Internets zu halten. Er hat jede Inanspruchnahme des ABIT e.POS zu unterlassen, die über die berechtigte zweckentsprechende Nutzung des zur Verfügung gestellten Programms hinausgeht. Insbesondere ist jeder Zugriff auf ABIT e.POS verboten, der geeignet ist, die Struktur des angebotenen Programms oder die Nutzung des ABIT e.POS in sonstiger Weise zu stören.
Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, ABIT e.POS in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt oder einen solchen Verstoß durch ABIT begründen könnte.
Der Nutzer hält ABIT von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen ABIT wegen der schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer oder wegen eines schuldhaften gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Nutzers gegen ABIT geltend gemacht werden können.

8. Informationspflicht des Nutzers bei unberechtigter Nutzung durch Dritte
Zur Nutzung von ABIT e.POS erhält der Nutzer ein oder mehrere Passworte sowie eine oder mehrere Benutzerkennungen. Der Nutzer gewährleistet, die zur Geheimhaltung und zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Passworte sowie der Benutzerkennungen notwendigen Sicherungsmassnahmen sicherzustellen. Über Missbrauchgefahren bzw. die Veröffentlichung des/der Passworte/s sowie der Benutzerkennung/en hat der Nutzer ABIT unverzüglich in Textform zu informieren.
Wenn ABIT Kenntnis von einem möglichen Missbrauch der Anwendung erlangt, darf ABIT die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und insbesondere den Nutzer durch Sperrung von der Nutzung ausschliessen. Sie hat den Nutzer in diesem Fall unverzüglich über den Vorfall und die Sperrung zu unterrichten sowie die Sperrung aufzuheben, sobald der Verdacht ausgeräumt bzw. der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt ist (z.B. Beseitigung der Missbrauchsmöglichkeit durch Vergabe eines neuen Passwortes).
Weitergehende Rechte der ABIT bleiben unberührt.

9. Vertragslaufzeit und -beendigung, Löschen der Nutzerkennung
Der Vertrag hat inklusive dem Monat der Freischaltung eine Laufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, es sei denn, er wird mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsjahresende schriftlich gekündigt. Wird eine Nutzerkennung ein Jahr lang nicht genutzt, so ist ABIT aus Sicherheitsgründen berechtigt, diese ohne weitere Nachricht zu löschen.
Sie wird dem Nutzer während der Vertragslaufzeit auf Antrag jedoch eine neue Nutzerkennung einrichten. Im Übrigen kann ABIT die Teilnahme nur kündigen, und zwar fristlos mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Benachrichtigung, wenn der Nutzer Anlass zu einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund gegeben hat. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verstoß des Nutzers gegen die Regelungen aus Ziffer 7, 8 und 12 dieser Nutzungsbedingungen.

10. Schlechtleistung
ABIT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen, über ABIT e.POS bereitgestellten Dienste und Informationen für die vom Nutzer beabsichtigten Zwecke geeignet sind. Sollte die Software fehlerbehaftet sein, steht ABIT das Recht der vorrangigen Nacherfüllung zu. Erst wenn der Fehler nicht innerhalb angemessener Frist behoben wurde, kann der Nutzer nach seiner Wahl Herabsetzung des Entgeltes oder Rücktrittsrechte und Schadensersatz geltend machen.
ABIT übernimmt ferner keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der über das Internet transportierten Daten. Der Nutzer nutzt das Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den national oder international geltenden Gesetzen und Vorschriften. ABIT weist darauf hin, dass bestimmte Risiken (z. B. Angriffe auf ausgetauschte Daten, Virenrisiko) nach dem derzeitigen Stand der Technik im Internet nicht vollständig technisch beherrschbar sind und dass insbesondere der Datentransport über das Internet zum Nutzer außerhalb des Einflussbereichs von ABIT liegt. Es obliegt dem Nutzer, eigenverantwortlich Vorkehrungen gegen die technischen Risiken der Systemnutzung zu treffen.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers, den Inhalt der aus der Benutzung der Plattform ABIT e.POS gewonnenen Ergebnisse und deren Tauglichkeit für den jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen.

11. Haftung, Verjährung
ABIT haftet bei Vorsatz, Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz, beim Fehlen der von ABIT garantierten Beschaffenheit sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sofern ABIT grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ABIT gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z.B. Pflicht zur vertragsgemäßen Zugangsgewährung zum ABIT e.POS).
In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Abschluss des Nutzungsvertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung von ABIT für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Im Falle der Haftung von ABIT ist ein Mitverschulden des Nutzers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichender Datensicherung, unzureichendem Schutz gegen Schadprogramme (Computerviren, Trojaner, Spyware, etc.) oder mangelnden Vorkehrungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit.
Soweit die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, geht ABIT davon aus, dass pro Schadensfall 10.000 Euro und insgesamt 50.000 Euro pro Vertragsjahr ausreichend sind, um im Schadensfall den typischen und vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag für den typischen oder vorhersehbaren Schaden nicht ausreichen, wird der Nutzer ABIT bei Abschluss des betreffenden Nutzungsvertrages darauf hinweisen, damit die Absicherung gegen ein evtl. höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.
Die in dieser Ziffer 11 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ABIT.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechend Anwendung, wenn ABIT an Stelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz zu leisten hat.
Soweit ABIT Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, ist die Pflicht zum Ersatz entstandener Vermögensschäden unabhängig von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bis zu einem Betrag von EURO 12.500,00 je Nutzer beschränkt (§ 7 TKV).
Der Nutzer hält ABIT von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen ABIT wegen der schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer oder wegen eines schuldhaften gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Nutzers gegen ABIT geltend gemacht werden können. Der Nutzer haftet für den Schaden, der dadurch entsteht, dass durch sein fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten Dritte von dem/den Passwort(en) oder der/den Benutzerkennung(en) Kenntnis erhalten. Ansprüche wegen Schlechtleistungen oder der Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis verjähren in einem Jahr. Hiervon abweichend gilt die nach dem Gesetz maßgebliche regelmäßige Verjährungsfrist bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie, wenn ABIT einen Mangel arglistig verschwiegen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, nach dem Produkthaftungsgesetz haftet oder eine Garantie für eine nicht vorhandene Beschaffenheit übernommen hat.

12. Datenschutz
ABIT gewährleistet, dass die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Personenbezogene Daten werden bei ABIT nur zum Zwecke der Ermöglichung des Zugangs, der Nutzung und der Abrechnung sowie den anderen in dieser Ziffer 12 genannten Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Nutzung dieser Daten ist allein für den Gebrauch zur Durchführung des Vertrages erlaubt.
Bei Vertragsschluss des Nutzers mit einem Kooperationspartner von ABIT übermittelt ABIT die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Kooperationspartner zur Ermöglichung der Vertragsabwicklung. Im Einzelfall wird der Nutzer darauf gesondert hingewiesen. ABIT speichert personenbezogene Daten nur solange, wie es für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist.
Sobald die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, werden die betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht.
Die Kooperationspartner erbringen die Leistungen und Services gegenüber der ABIT die insofern nur als Processingunternehmen tätig wird. Hierzu wird zwischen ABIT als Processingunternehmen und dem Kooperationspartner eine Vereinbarung für die technische Anbindung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben geschlossen und aufrechterhalten.
Der Nutzer wird datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die die ABIT als Processingunternehmen vom Kooperationspartner im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages an den Nutzer weiterleitet. ABIT wird dabei als Auftragsdatenverarbeiter gemäß §11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) tätig und ist bei der Verwendung der Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Weisungen des Nutzers gebunden.
Nach dem BDSG setzt die Übermittlung personenbezogener Daten u. a. das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus. Im Hinblick auf die in den Auskünften enthaltenen personenbezogenen Daten verpflichtet sich der Nutzer gemäß § 29 Abs. 2 Ziffer 1 a BDSG sein berechtigtes Interesse so glaubhaft darzulegen, dass der Bezug zu einem bestimmten Vorgang herstellbar ist.
ABIT ist berechtigt, im Einzelfall ohne Angabe von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen.
Der Nutzer darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen oder verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden (vgl. vorhergehenden Absatz, berechtigtes Interesse). Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des BDSG zulässig.
Der Nutzer hat seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die notwendigerweise Zugang zu den der Geheimhaltung unterliegenden Daten haben, gemäß § 5 BDSG zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Er hat nach Maßgabe von § 9 BDSG in geeigneter und angemessener Weise die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutze und zur Sicherung der ihm anvertrauten personenbezogenen Daten gegen den unbefugten Zugriff der eigenen Mitarbeiter und Dritter zu treffen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten.

13. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Der Nutzer ermächtigt ABIT zum Einzug der anfallenden Entgelte mittels Lastschrift im Nutzungsvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von ABIT sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Nutzer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Nutzer dabei nur aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Entsprechend des Nutzungsvertrages teilt der Nutzer der ABIT die erforderlichen Abrechnungsdaten mit. Dies sind die korrekten Namens-, Adress-, Telefon- und Bankverbindungsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, ABIT unverzüglich über alle Änderungen zu informieren. Eine Missachtung dieser Pflichten stellt für ABIT einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages dar. Der Nutzer ist verpflichtet, ABIT den Schaden zu ersetzen, der ABIT dadurch entsteht, dass der Nutzer die vorgenannten Pflichten schuldhaft verletzt (z.B. Kosten durch zurückgereichte Lastschriften, Inkassoverfahren).

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Nutzungsbedingungen und die gesamten darauf und auf dem Nutzungsvertrag beruhenden Rechtsbeziehungen zwischen ABIT und dem Nutzer gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Nutzer Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

15. Beweisregeln
Weiterhin wird vereinbart, dass im Prozess die Anwendung der gesetzlichen Beweisregeln nicht zur Unzulässigkeit der Datennachricht (z.B. E-Mail) als Beweismittel führt a) nur deshalb, weil es sich um eine Datennachricht handelt; oder b) weil die Datennachricht nicht im Original vorliegt, wenn sie das beste Beweismittel ist, das vom Beweispflichtigen zumutbar verlangt werden kann.
Eine Information in Form einer Datennachricht hat gebührenden Beweiswert. Bei der Würdigung des Beweiswertes einer Datennachricht ist zu berücksichtigen: die Zuverlässigkeit der Art und Weise, in der diese Datennachricht erzeugt, gespeichert oder weitergegeben wurde, die Zuverlässigkeit der Art und Weise, in der die Integrität der Information gewahrt wurde, die Art und Weise der Bezeichnung des Urhebers und alle sonstigen relevanten Faktoren.

16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger damit zusammenhängender Vereinbarungen (z.B. im Nutzungsvertrag) unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Wege der Auslegung und Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung.


Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.