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Rechtliche Hinweise
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Allgemeine Bedingungen
für die Nutzung der ABIT e.POS-Website und den kostenfreien Download von
Software
(Stand: April 2007) :
1. Allgemeines
Die ABIT AG, Robert-Bosch-Str.1, 40668 Meerbusch (nachfolgend: "ABIT")
stellt den Nutzern durch ABIT-Gateway eine Webschnittstelle und ABIT
e.POS ein Web-Portal (nachfolgend "ABIT e.POS") zur Verfügung, auf
dem sie mit den angeschlossenen Kooperationspartnern in Kontakt
treten und deren Services in Anspruch nehmen können. Bei den Services
handelt es sich z.B. um Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte,
Adressqualifizierungen und -ermittlungen, das Monitoring von Adressen
und die Verwaltung von Forderungen.
Als Ausgangspunkt einer möglichen Forderungsverwaltung, deren Übernahme
durch einen Kooperationspartner ABIT nur vermittelt, bietet die ABIT
durch ABIT e.POS nach Abschluss eines Nutzungsvertrages die Anwendung
"e.Inkasso Forderungstaschenrechner" an, welche kostenfrei zur
Verfügung steht und online eine Forderungsberechnung ausschließlich
zum persönlichen Gebrauch ermöglicht. Des Weiteren ermöglicht ABIT als
Vermittlerin über ABIT e.POS die Nutzung weiterführender Services,
deren verschiedene Dienstleistungen über die jeweiligen
Kooperationspartner zu erhalten sind. Dazu zählt der externe
Forderungseinzug durch behördlich zugelassene Inkassounternehmen.
ABIT selbst führt Inkasso weder in eigenem noch in fremdem Namen durch.
Inkassodienstleistungen werden ausschließlich von den
Kooperationspartnern der ABIT AG durchgeführt. Das
Inkassovertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Nutzer
und dem angeschlossenen Kooperationspartner.
Die Vermittlung über ABIT e.POS erfolgt auf der Grundlage der aktuellen
technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Internets zu den
nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
ABIT ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und
Glauben die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen
(z.B. bei Trennung von einem Kooperationspartner oder Ersetzen eines
Services durch einen anderen), es sei denn, die Änderung oder Abweichung
ist, unter Berücksichtigung der Interessen der ABIT, für den Nutzer
nicht zumutbar. Änderungen bedürfen der Textform. ABIT soll Änderungen
den Nutzern mit einer Vorfrist von wenigstens vier Wochen mitteilen.
2. Geltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen
Für die Teilnahme an ABIT e.POS sind diese Nutzungsbedingungen
verbindlich. Die Nutzung von ABIT e.POS erfolgt ausschließlich
aufgrund dieser Nutzungsbedingungen. Mit Abschluss des zugehörigen
Nutzungsvertrages durch den Nutzer gelten die Nutzungsbedingungen
als akzeptiert.
Diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehende allgemeine
Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nicht zwischen den
Vertragsparteien. Dies gilt auch, wenn ABIT der Geltung solcher
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich
widerspricht.
3. Zugang zu ABIT e.POS
Der Nutzer ist für die Herstellung der Verbindung vom eigenen Rechner
zum Server von ABIT selbst verantwortlich. Die Nutzung erfolgt über
einen marktgängigen WWW-Browser in der aktuellen Version.
4. Verfügbarkeit, Wartung, Einschränkungen von Nutzungsmöglichkeiten
Die Nutzungsmöglichkeiten von ABIT e.POS werden fortlaufend gewartet.
Durch die Wartung und Weiterentwicklung des Programms können
Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen
werden.
In der Regel steht ABIT e.POS 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der
Woche zur Verfügung. ABIT gewährleistet eine Verfügbarkeit der Server
und damit der Inhalte und gespeicherten Daten von 98 % per annum.
ABIT übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene
Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische
Arbeiten verwenden.
Eine verschuldensunabhängige Haftung der ABIT für durch technisch bedingte
Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder
sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die ABIT nicht zu vertreten hat und die die Leistung nicht
nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.-,
hat ABIT nicht zu vertreten. Sie berechtigen ABIT, die Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben.
5. Preise, Preisänderungen für gebührenpflichtige Leistungen
Für die Nutzung von ABIT e.POS sowie der gebührenpflichtigen Anwendungen
gelten die Preise des jeweiligen Nutzungsvertrages. ABIT ist berechtigt,
die Preise für die Teilnahme an ABIT e.POS und für die Nutzung der
Anwendungen zu ändern; die Änderung wird jedem Nutzer
in Textform einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
6. Erlaubte Nutzung; Nutzungsbeschränkungen
Die zur Nutzung zur Verfügung gestellte Plattform ABIT e.POS ist von
ABIT entwickelt worden und unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Alle
Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei ABIT. Nutzungs- und
Verwertungsrechte stehen dem Nutzer nur zu, soweit sie in den
Nutzungsbedingungen festgelegt sind. Der Nutzer darf abgerufene
Informationen und Ergebnisse des ABIT e.POS nur zum eigenen, internen
Gebrauch, nicht jedoch für Zwecke Dritter verwenden.
Darüber hinausgehende Nutzungen der abgerufenen Informationen und
Ergebnisse des ABIT e.POS sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung von ABIT erlaubt.
7. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Inanspruchnahme von
ABIT e.POS im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und der allgemeinen
Regeln über die Nutzung des Internets zu halten. Er hat jede
Inanspruchnahme des ABIT e.POS zu unterlassen, die über die berechtigte
zweckentsprechende Nutzung des zur Verfügung gestellten Programms
hinausgeht. Insbesondere ist jeder Zugriff auf ABIT e.POS verboten,
der geeignet ist, die Struktur des angebotenen Programms oder die
Nutzung des ABIT e.POS in sonstiger Weise zu stören.
Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, ABIT e.POS in einer
Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt oder einen solchen
Verstoß durch ABIT begründen könnte.
Der Nutzer hält ABIT von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen
ABIT wegen der schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch den
Nutzer oder wegen eines schuldhaften gesetz- oder vertragswidrigen
Verhaltens des Nutzers gegen ABIT geltend gemacht werden können.
8. Informationspflicht des Nutzers bei unberechtigter Nutzung durch Dritte
Zur Nutzung von ABIT e.POS erhält der Nutzer ein oder mehrere Passworte
sowie eine oder mehrere Benutzerkennungen. Der Nutzer gewährleistet, die
zur Geheimhaltung und zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Passworte
sowie der Benutzerkennungen notwendigen Sicherungsmassnahmen
sicherzustellen. Über Missbrauchgefahren bzw. die Veröffentlichung des/der
Passworte/s sowie der Benutzerkennung/en hat der Nutzer ABIT unverzüglich
in Textform zu informieren.
Wenn ABIT Kenntnis von einem möglichen Missbrauch der Anwendung erlangt,
darf ABIT die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und insbesondere den
Nutzer durch Sperrung von der Nutzung ausschliessen. Sie hat den Nutzer
in diesem Fall unverzüglich über den Vorfall und die Sperrung zu
unterrichten sowie die Sperrung aufzuheben, sobald der Verdacht ausgeräumt
bzw. der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt ist (z.B. Beseitigung
der Missbrauchsmöglichkeit durch Vergabe eines neuen Passwortes).
Weitergehende Rechte der ABIT bleiben unberührt.
9. Vertragslaufzeit und -beendigung, Löschen der Nutzerkennung
Der Vertrag hat inklusive dem Monat der Freischaltung eine Laufzeit von
zwölf Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, es sei
denn, er wird mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsjahresende
schriftlich gekündigt. Wird eine Nutzerkennung ein Jahr lang nicht genutzt,
so ist ABIT aus Sicherheitsgründen berechtigt, diese ohne weitere Nachricht
zu löschen.
Sie wird dem Nutzer während der Vertragslaufzeit auf Antrag jedoch eine neue
Nutzerkennung einrichten. Im Übrigen kann ABIT die Teilnahme nur kündigen,
und zwar fristlos mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Benachrichtigung,
wenn der Nutzer Anlass zu einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund
gegeben hat. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verstoß des Nutzers
gegen die Regelungen aus Ziffer 7, 8 und 12 dieser Nutzungsbedingungen.
10. Schlechtleistung
ABIT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen, über ABIT e.POS
bereitgestellten Dienste und Informationen für die vom Nutzer beabsichtigten
Zwecke geeignet sind. Sollte die Software fehlerbehaftet sein, steht ABIT das
Recht der vorrangigen Nacherfüllung zu. Erst wenn der Fehler nicht innerhalb
angemessener Frist behoben wurde, kann der Nutzer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Entgeltes oder Rücktrittsrechte und Schadensersatz geltend
machen.
ABIT übernimmt ferner keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
über das Internet transportierten Daten. Der Nutzer nutzt das Internet auf
eigene Gefahr und unterliegt dabei den national oder international geltenden
Gesetzen und Vorschriften. ABIT weist darauf hin, dass bestimmte Risiken
(z. B. Angriffe auf ausgetauschte Daten, Virenrisiko) nach dem derzeitigen
Stand der Technik im Internet nicht vollständig technisch beherrschbar sind
und dass insbesondere der Datentransport über das Internet zum Nutzer
außerhalb des Einflussbereichs von ABIT liegt. Es obliegt dem Nutzer,
eigenverantwortlich Vorkehrungen gegen die technischen Risiken der
Systemnutzung zu treffen.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers, den Inhalt der aus der Benutzung
der Plattform ABIT e.POS gewonnenen Ergebnisse und deren Tauglichkeit für den
jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen.
11. Haftung, Verjährung
ABIT haftet bei Vorsatz, Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz, beim Fehlen
der von ABIT garantierten Beschaffenheit sowie für Schäden, die aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Sofern ABIT grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ABIT gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf
(z.B. Pflicht zur vertragsgemäßen Zugangsgewährung zum ABIT e.POS).
In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Abschluss des Nutzungsvertrages
typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist die
Haftung von ABIT für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Im Falle der Haftung von ABIT ist ein Mitverschulden des Nutzers angemessen
zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichender Datensicherung,
unzureichendem Schutz gegen Schadprogramme (Computerviren, Trojaner,
Spyware, etc.) oder mangelnden Vorkehrungen zur Gewährleistung der
IT-Sicherheit.
Soweit die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze auf den typischen
und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, geht ABIT davon aus, dass pro
Schadensfall 10.000 Euro und insgesamt 50.000 Euro pro Vertragsjahr
ausreichend sind, um im Schadensfall den typischen und vorhersehbaren
Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag für den typischen oder
vorhersehbaren Schaden nicht ausreichen, wird der Nutzer ABIT bei Abschluss
des betreffenden Nutzungsvertrages darauf hinweisen, damit die Absicherung
gegen ein evtl. höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.
Die in dieser Ziffer 11 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu
Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ABIT.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechend Anwendung,
wenn ABIT an Stelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz zu leisten hat.
Soweit ABIT Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt,
ist die Pflicht zum Ersatz entstandener Vermögensschäden unabhängig von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen bis zu einem Betrag von
EURO 12.500,00 je Nutzer beschränkt (§ 7 TKV).
Der Nutzer hält ABIT von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen
ABIT wegen der schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer
oder wegen eines schuldhaften gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des
Nutzers gegen ABIT geltend gemacht werden können. Der Nutzer haftet für den
Schaden, der dadurch entsteht, dass durch sein fahrlässiges und
vorsätzliches Verhalten Dritte von dem/den Passwort(en) oder der/den
Benutzerkennung(en) Kenntnis erhalten. Ansprüche wegen Schlechtleistungen
oder der Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis verjähren in
einem Jahr. Hiervon abweichend gilt die nach dem Gesetz maßgebliche
regelmäßige Verjährungsfrist bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie, wenn ABIT einen Mangel arglistig
verschwiegen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, nach dem
Produkthaftungsgesetz haftet oder eine Garantie für eine nicht
vorhandene Beschaffenheit übernommen hat.
12. Datenschutz
ABIT gewährleistet, dass die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
eingehalten werden. Personenbezogene Daten werden bei ABIT nur zum
Zwecke der Ermöglichung des Zugangs, der Nutzung und der Abrechnung
sowie den anderen in dieser Ziffer 12 genannten Zwecken erhoben,
verarbeitet und genutzt. Eine Nutzung dieser Daten ist allein für den
Gebrauch zur Durchführung des Vertrages erlaubt.
Bei Vertragsschluss des Nutzers mit einem Kooperationspartner von ABIT
übermittelt ABIT die für die Vertragsabwicklung erforderlichen
personenbezogenen Daten an diesen Kooperationspartner zur Ermöglichung
der Vertragsabwicklung. Im Einzelfall wird der Nutzer darauf gesondert
hingewiesen. ABIT speichert personenbezogene Daten nur solange, wie es
für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist.
Sobald die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, werden die
betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht.
Die Kooperationspartner erbringen die Leistungen und Services gegenüber der
ABIT die insofern nur als Processingunternehmen tätig wird. Hierzu wird
zwischen ABIT als Processingunternehmen und dem Kooperationspartner eine
Vereinbarung für die technische Anbindung unter Berücksichtigung
datenschutzrechtlicher Vorgaben geschlossen und aufrechterhalten.
Der Nutzer wird datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hinsichtlich der
personenbezogenen Daten, die die ABIT als Processingunternehmen vom
Kooperationspartner im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages an den
Nutzer weiterleitet. ABIT wird dabei als Auftragsdatenverarbeiter
gemäß §11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) tätig und ist bei der Verwendung
der Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die
Weisungen des Nutzers gebunden.
Nach dem BDSG setzt die Übermittlung personenbezogener Daten u. a. das
Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus. Im Hinblick auf die in
den Auskünften enthaltenen personenbezogenen Daten verpflichtet sich der
Nutzer gemäß § 29 Abs. 2 Ziffer 1 a BDSG sein berechtigtes Interesse so
glaubhaft darzulegen, dass der Bezug zu einem bestimmten Vorgang
herstellbar ist.
ABIT ist berechtigt, im Einzelfall ohne Angabe von Gründen das Vorliegen
eines berechtigten Interesses zu überprüfen.
Der Nutzer darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen oder verarbeiten,
zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden (vgl. vorhergehenden Absatz,
berechtigtes Interesse). Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist nur
unter den Voraussetzungen des BDSG zulässig.
Der Nutzer hat seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die notwendigerweise
Zugang zu den der Geheimhaltung unterliegenden Daten haben, gemäß § 5 BDSG
zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Er hat nach Maßgabe von § 9 BDSG in geeigneter und angemessener Weise die
erforderlichen Vorkehrungen zum Schutze und zur Sicherung der ihm anvertrauten
personenbezogenen Daten gegen den unbefugten Zugriff der eigenen Mitarbeiter
und Dritter zu treffen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen
Anforderungen zu gewährleisten.
13. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Der Nutzer ermächtigt ABIT zum Einzug der anfallenden Entgelte mittels
Lastschrift im Nutzungsvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, sind die
Rechnungen von ABIT sofort fällig und spätestens 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Nutzer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
Zur Zurückbehaltung ist der Nutzer dabei nur aus demselben Vertragsverhältnis
berechtigt. Entsprechend des Nutzungsvertrages teilt der Nutzer der ABIT die
erforderlichen Abrechnungsdaten mit. Dies sind die korrekten Namens-, Adress-,
Telefon- und Bankverbindungsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, ABIT
unverzüglich über alle Änderungen zu informieren. Eine Missachtung dieser
Pflichten stellt für ABIT einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung
des Vertrages dar. Der Nutzer ist verpflichtet, ABIT den Schaden zu ersetzen,
der ABIT dadurch entsteht, dass der Nutzer die vorgenannten Pflichten
schuldhaft verletzt (z.B. Kosten durch zurückgereichte Lastschriften,
Inkassoverfahren).
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Nutzungsbedingungen und die gesamten darauf und auf dem
Nutzungsvertrag beruhenden Rechtsbeziehungen zwischen ABIT und dem Nutzer
gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Nutzer Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen
ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
hat, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
15. Beweisregeln
Weiterhin wird vereinbart, dass im Prozess die Anwendung der
gesetzlichen Beweisregeln nicht zur Unzulässigkeit der Datennachricht
(z.B. E-Mail) als Beweismittel führt a) nur deshalb, weil es sich um eine
Datennachricht handelt; oder b) weil die Datennachricht nicht im Original
vorliegt, wenn sie das beste Beweismittel ist, das vom Beweispflichtigen
zumutbar verlangt werden kann.
Eine Information in Form einer Datennachricht hat gebührenden Beweiswert.
Bei der Würdigung des Beweiswertes einer Datennachricht ist zu
berücksichtigen: die Zuverlässigkeit der Art und Weise, in der diese
Datennachricht erzeugt, gespeichert oder weitergegeben wurde, die
Zuverlässigkeit der Art und Weise, in der die Integrität der Information
gewahrt wurde, die Art und Weise der Bezeichnung des Urhebers und alle
sonstigen relevanten Faktoren.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger damit zusammenhängender Vereinbarungen
(z.B. im Nutzungsvertrag) unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Wege der Auslegung
und Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung.
Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.
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