Alle Monitoring-Services funktionieren nach dem gleichen Grundmuster:
Der Kunde übergibt entweder durch Einzelerfassung oder durch Datei-Upload eine beliebige Anzahl von Adressen zur Überwachung an ABIT e.POS. Sobald bei einer oder mehreren dieser Adressen das fragliche Ereignis eintritt, wird er automatisch darüber informiert. Die Information über das Ereignis selbst findet der Anwender im Onlinearchiv von e.Monitoring innerhalb seines ABIT e.POS-Zuganges (ähnlich dem Archiv von e.Bonität und e.Recherche).
Vorteil für den Kunden:
Er wird von der lästigen und oft auch inkonsequent umgesetzten Notwendigkeit der regelmäßigen Informationsbeschaffung befreit und kann sich auf seine Hauptaufgaben konzentrieren. Darüber hinaus kann er erhebliche Kosten z.B. für die tägliche Auswertung des Bundesanzeigers oder anderer Publikationen sparen.
In der ersten Ausbaustufe steht eine Insolvenzüberwachung zur Verfügung mit der nicht nur Firmenadressen, sondern auch Anschriften von Privatpersonen in ein Monitoring eingeschlossen werden können. In weiteren Ausbaustufen werden in den kommenden Monaten folgende Arten der Überwachung hinzukommen:
- Überwachung von gewerblichen Adressen gegen bonitätsrelevante Veränderungen, die zeitlich gesehen vor der Insolvenz liegen.
- Überwachung von in Registern eingetragenen Firmen auf Veränderungen dieser Eintragung
- Überwachung von unbekannt verzogenen Schuldnern



