Glossar  
 
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Adressauskunft
Adressermittlung
Adressprüfung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auskunft / Wirtschaftsauskunft
Auslagen
Bankauskunft
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
Bonität
Bonitätsprüfung
Browser
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Datenträgeraustauschverfahren
Debitoren
DUNS-Nummer (auch D-U-N-S)
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Einwohnermeldeamtsanfrage
Erfolgshonorar
Erfüllbarkeit
Erlass
Factoring
Fallieren
Fallissement
Fallit
Fälligkeit
Forderung
Forderungsausfall
Forderungsmanagement
Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Gesamtschuldner
Gesetzlicher Vertreter
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
Gläubiger
Handelsregisterauszug
Inkasso
Inkassounternehmen
Inkassovollmacht
Inkassozession
Insolvenz
Klage
Kredit
Kreditinstitute
Kreditlinie
Kreditwürdigkeit
Kreditoren
Konkurs
Konkursrecht
Leistung
Liquidität
Mahnbescheid, gerichtlicher
Mahngericht
Mahnung
Mahnverfahren
Nebenforderung
Notarielles Schuldanerkenntnis
Online-Mahnverfahren
PGP (Pretty Good Privacy)
Pfändung
Pfändungsschutz
Ratenzahlung
Rechtsanwalt
Rechtsberatung
Schufaauskunft
Schuldner
Schuldanerkenntnis
Schuldnerberatung
Schuldnerverzeichnis
Schuldverhältnis
Sicherstellung
SSL (Secure Socket Layer)
Streitiges Verfahren
Stundung
Titel
Unberechtigte Forderung
Vergleich
Verjährung
Verjährungsfrist
Verzug
Verzugsschaden
Verzugszinsen
Vollstreckung
Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungsklausel
Vollstreckungsschutz
Vollstreckungstitel
Widerspruch
Zahlungsausfälle
Zwangsvollstreckung
 
 

A

 

 Adressauskunft

ist eine Auskunftserteilung über den letzten bzw. aktuell bekannten Wohnort eines Kunden bzw. Geschäftspartners.


 Adressermittlung

ist die Ermittlung des aktuellen bzw. neuen Wohnorts eines Kunden oder Geschäftspartners. Eine Adressermittlung kann z.B. notwendig werden, wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist.


 Adressprüfung

ist die Existenzprüfung einer Adresse. Es wird geprüft ob die Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) tatsächlich existiert bzw. bei der Post bekannt ist.

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die die von einem Unternehmer abgeschlossenen Einzelverträge ergänzen und vereinheitlichen sollen. Insbesondere werden in den AGB allgemeine Vertragsinhalte (Gerichtsstand, Kündigungsgründe und -fristen etc.) geregelt, um die Geschäftsabwicklung zu vereinfachen.

 Auskunft / Wirtschaftsauskunft

ist eine gewerbliche Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Daten einer Person/eines Unternehmens.

 Auslagen

sind Aufwendungen bzw. Gebühren (Porto, Kopien, Materialkosten u.ä.), die im Laufe eines Geschäftsvorgangs entstehen.
 
 
 

B

 

 Bankauskunft

Um die Kredit- und Zahlungswürdigkeit eines Kunden zu überprüfen, können Banken Auskünfte über ihre gewerblichen Kunden erteilen, soweit diese nicht dagegen widersprochen haben. Über Privatpersonen darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung eine Auskunft gegeben werden.

 Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank

Dieser Zinssatz wird von der Europäischen Zentralbank entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen festgesetzt und dient unter anderem auch als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (s.a. Zinsen). Den jeweils aktuellen Basiszinssatz können Sie in ABIT e.POS unter "Kostenfreie Servicelinks" abrufen.

 Bonität

(einwandfreier) Ruf eines Kunden/einer Firma im Hinblick auf seine/ihre Zahlungsfähigkeit sowie -willigkeit, d.h. die Fähigkeit, eingegangene Kreditverpflichtung einschließlich der Zinsen und Gebühren vertragsgemäß zu erfüllen. Ist der Kunde kreditwürdig?

 Bonitätsprüfung

Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden/einer Firma, um die in der Zukunft erzielbaren Finanzüberschüsse ermitteln zu können.

 Browser

Software zum Verwalten, Finden und Ansehen von Dateien, auch Darstellung von Internetseiten.

 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

Berechnungsgrundlage für die Inanspruchnahme der in der Gebührenordnung erfassten Leistungen sowie für die Inanspruchnahme der Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Mandanten für die entgeltliche Rechtsberatung. Die BRAGO wird vom Staat durch Rechtssätze festgelegt und wurde 1957 eingeführt.
 
 
 

D

 

 Datenträgeraustauschverfahren (DTA)

Der DTA wird in der Regel per Diskette oder CD durchgeführt. Im Forderungsmanagement werden häufig Daten zwischen verschiedenen EDV-Systemen ausgetauscht. Dieser Datenaustausch kann auch per Datenfernübertragung (DFÜ) erfolgen.

 Debitoren

(lat.) sind Schuldner, die Waren von einem Lieferant auf Kredit bezogen haben. Auf sog. Debitorenkonten werden in der Buchhaltung Zahlungseingänge dieser Schuldner verbucht. (s. auch Schuldner)

 DUNS-Nummer (auch D-U-N-S)

D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System. Dieses wurde 1962 von Dun & Bradstreet (D&B) entwickelt. Die DUNS-Nummer wird heute international als Standard anerkannt und dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen. Nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen (also keine Privatpersonen) können eine DUNS-Nummer erhalten/beantragen.
 
 
 

E

 

 Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Gegen einen erlassenen Mahnbescheid kann der Antragsgegner (AG) innerhalb von zwei Wochen ab Zustelldatum Widerspruch einlegen. Versäumt er dies, kann auf Antrag des Antragstellers (AS) beim Amtsgericht der Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Sobald dieser dem Schuldner zugestellt wurde, hat er wiederum die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Zustellung Einspruch einzulegen. Die Folge wäre z.B. der Übergang in das streitige Verfahren oder ein außergerichtlicher Vergleich.

 Einwohnermeldeamtsanfrage

Eine Möglichkeit, eine Person, die unbekannt verzogen ist, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (immer diese, wo die gesuchte Person zuletzt gewohnt hat) ausfindig zu machen, indem man einen formlosen, meist gebührenpflichtigen Antrag stellt.

 Erfolgshonorar

Wird eine (Inkasso-)Leistung in Anspruch genommen, erfolgt die Vergütung an das (Inkasso-)Unternehmen erfolgsabhängig.

 Erfüllbarkeit

Der Schuldner kann die Leistung sofort bewirken.

 Erlass (einer Forderung)

Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Gläubiger auf die Forderung (ganz oder teilweise) verzichtet.
 
 
 

F

 

 Factoring

Aus den USA stammende Methode der Absatzfinanzierung: Dabei verkauft die Lieferfirma ihre Forderung aus Warenlieferungen einem Finanzierungsinstitut das meist auch das volle Kreditrisiko (Ausfallrisiko) übernimmt. Diese Factoringgesellschaft erwirbt in der Regel den gesamten Forderungsbestand und führt das Inkasso im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung durch.

 Fallieren

In Konkurs gehen

Fallissement

(veraltet) Bankrott, Zahlungseinstellung

 Fallit

(veraltet) jemand, der zahlungsunfähig ist

 Fälligkeit

Ein bestimmter Zeitpunkt einer vereinbarten (Geld-) Leistung.

 Forderung

Aufgrund eines Schuldverhältnisses (z.B. Vertrag) hat sich der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine (Geld-, Waren-)Leistung zu erbringen. Der Anspruch auf diese Leistung wird als Forderung bezeichnet.

 Forderungsausfall

Der Teil einer Forderung, der aufgrund verschiedenster Gründe (z.B. Schuldner ist unauffindbar, zahlungsunfähig oder -unwillig, verstorben) nicht mehr einbringbar ist.

 Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren.
 
 
 

G

 

 Gerichtsvollzieher

Vollstreckungsbeamter - wird beauftragt vom Gläubiger, um aus einem Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid) beim Schuldner zu vollstrecken und/oder die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen.

 Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Geschäftsstelle des Amtsgerichts, worüber die Koordination der Zuständigkeiten (ist abhängig von Wohnort/Strasse des Schuldners) von Gerichtsvollziehern läuft.

 Gesamtschuldner

...sind zwei oder mehr Schuldner, die für eine Forderung haften. Es besteht die Möglichkeit, die Gesamtforderung gegen jeden Schuldner allein geltend zu machen.

 Gesetzlicher Vertreter

Dies ist eine vertetungsberechtigte Person, die z.B. eine minderjährige Person, oder geschäftsunfähige Person oder eine juristische Person (z.B. ein Unternehmen) rechtverbindlich vertritt.

 Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Seit dem 01.05.2000 kommt der Schuldner einer Geldforderung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Mit dem Gesetz sind zugleich die Verzugszinsen erhöht worden, und zwar auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

 Gläubiger

...ist jemand, der aufgrund eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, vom Schuldner eine (Geld) Leistung zu fordern. In der Zwangsvollstreckung ist der Gläubiger Inhaber der in der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels festgestellten Forderung.
 
 
 

H

 

 Handelsregisterauszug

Firmenregister zur Beurkundung der Rechtsverhältnisse von Einzelkaufleuten und Handelsgesellschaften. Das Handelsregister wird vom Registergericht (Amtsgericht) geführt. Alle im Handelsregister eingetragenen Firmen betreiben Handelsgewerbe.
 
 
 

I

 

 Inkasso

Beitreibung, Einziehung von fälligen Forderungen

 Inkassounternehmen

...befasst sich mit der Einziehung fälliger Forderungen

 Inkassovollmacht

Einziehungsermächtigung für Forderungen eines Gläubigers, der einen Dritten (z.B. Inkassounternehmen) mit der Beitreibung beauftragt und hierzu die schriftliche Berechtigung erteilt.

 Inkassozession

s. Inkassovollmacht

 Insolvenz

Bis 31.12.1998 Konkurs - bezeichnete gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Konkursrecht besteht darin, dass das Insolvenzverfahren versucht, zum Erhalt der wirtschaftlichen Existenz beizutragen. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz). Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder dem Schuldner gestellt werden. Dies geschieht über das Amtsgericht, wo der Schuldner seinen letzten Wohnsitz hatte (Verbraucherinsolvenz) bzw. die Firma ihren Geschäftssitz hat.
 
 
 

K

 

 Klage

Eine Prozesshandlung, die ein gerichtliches Verfahren einleitet. Hierbei begehrt der Kläger durch eine Klageschrift (Feststellungs-, Versäumnis-, Unterlassungsklage, etc.) bei Gericht einen sogenannten Rechtsschutz gegen den Beklagten.

 Kredit

Die einer Person oder einem Unternehmen kurz- oder langfristig zur Verfügung stehenden fremden Geldmittel oder Sachgüter zwischen einem Kreditgeber (Gläubiger) und einem Kreditnehmer (Schuldner); kann auch ein gewährter Zahlungsaufschub (Stundung) sein. Der Kreditvertrag (Leasing- oder Darlehensvertrag, Stundung etc.) stellt in der Regel die Rechtsgrundlage für das Kreditgeschäft dar, wobei der Zins das Entgelt für die Kreditgewährung ist. Laufzeit, Tilgung, Zinssatz sowie sonstige Kreditkosten werden im Kreditvertrag festgehalten; der Kreditnehmer verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Vertrages zur pünktlichen Rückzahlung der vereinbarten Raten (incl. Zinsen u. Gebühren). Der ihm eingeräumte Kreditbetrag heißt Kreditlinie oder Obligo.

 Kreditinstitute

...sind Geldinstitute jeglicher Art, welche Bankgeschäfte betreiben.

 Kreditlinie

Einem Kreditnehmer eingeräumter maximales Kreditlimit (Kreditbetrag).

 Kreditoren

(lat.) Gläubiger.

 Kreditwürdigkeit

->> s. Bonität

 Konkurs

(s. auch Insolvenz) Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung einer Firma bzw. gerichtliches Vollstreckungsverfahren zur gleichmäßigen und gleichzeitigen Befriedigung aller Gläubiger eines Unternehmens, das die Zahlungen eingestellt hat.

 Konkursrecht

(s.a. Insolvenz) Regelt in einem Konkursverfahren die Rechtsnormen, die bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners das Verfahren zur Liquidation und möglichst gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger, u.U. aber auch zur Schuldenbeitreibung und Sanierung, regeln.
 
 
 

L

 

 Leistung

Geldleistung, Sachleistung - Gegenstand einer Schuldverpflichtung, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses entstanden ist.

 Liquidität

(lat.-roman.) durch Geld oder Tauschmittel vertretene Verfügungsmacht über Bedarfsgüter; Möglichkeit, Sachgegenstände des Vermögens schnell in Geld umzuwandeln; die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.
 
 
 

M

 

 Mahnbescheid, gerichtlicher


 Mahngericht


 Mahnung

Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner eine ausstehende Forderung unter Fristsetzung zu begleichen. Die Mahnung ist an keine Form gebunden, sie kann telefonisch, schriftlich aber auch mündlich erfolgen. Um das Mahnen nachzuweisen, empfiehlt sich allerdings die Schriftform - in sehr wichtigen Fällen auch mit Einschreibe-Brief. Der Zeitpunkt der Mahnung (üblicherweise 7 - 14 Tage nach Fälligkeit) sollte sich u.a. nach Bonität des Schuldners richten. In der Mahnung muss der Schuldner eindeutig zur Leistung aufgefordert und in Verzug gesetzt werden.

 Mahnverfahren

Vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Geltendmachung von einseitigen Ansprüchen auf Geldzahlungen, welche nicht von einer noch ausstehenden Gegenleistung abhängig sind. Ohne jegliche Prüfung auf rechtmäßige Ansprüche des Antagstellers erlässt das zuständige Mahngericht (Gerichtsstand des Antragstellers bestimmt die Zuständigkeit des Amtsgerichts) auf Antrag den Mahnbescheid, welcher dem Antragsgegner zugestellt wird. Dieser hat nun binnen zwei Wochen ab Zustellung Zeit, (Teil-) Widerspruch einzulegen oder die Forderung durch Zahlung anzuerkennen. Im Falle des Widerspruchs kann zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner entweder ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden oder der Antragsteller leitet das Verfahren in einen Zivilprozess um. Erfolgt weder eine Zahlung noch Widerspruch, kann auf Antrag des Gläubigers nun vom Gericht der Vollstreckungsbescheid erlassen werden; dieser dient als Basis für die Zwangsvollstreckung und die Eidesstattliche Erklärung. Der Schuldner hat die Möglichkeit, zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides, Einspruch einzulegen. Ansonsten wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.

->> s. OptiMahnOffice
 
 
 

N

 

 Nebenforderung

... sind Forderungen gegen einen Schuldner, die sich aufgrund eines Zahlungsverzuges ergeben (Verzugszinsen, Mahngebühren, Fremdkosten wie z.B. Bankrücklastschriftkosten etc.)

 Notarielles Schuldanerkenntnis

 
 
 

O

 

 Online-Mahnverfahren

Verfahren per Datenfernübertragung einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht / Mahngericht zu beantragen. Der Vorteil eines Online-Mahnverfahrens liegt insbesondere in der schnelleren Abwicklung.

->> s. OptiMahnOffice
 
 
 

P

 

 PGP (Pretty Good Privacy)

Verfahren zur Verschlüsselung von EMails, um diese vor dem Zugriff unberechtigter Dritter im Internet-Datenverkehr zu schützen.

 Pfändung

Im Zivilprozess ist die Pfändung eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherung und in der Regel zur späteren Befriedigung eines oder mehrerer Gläubiger wegen einer Geldforderung dem Schuldner der Besitz oder die Verfügungsmacht über einen Gegenstand (Sache oder Recht ) entzogen wird; in der Regel erfolgt die Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners.
Sie setzt einen Antrag des Gläubigers sowie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (Urteil, vollstreckbare Urkunde, etc.) voraus, der dem Schuldner spätestens mit Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt werden muss.
Die Pfändung bewirkt die öffentlich rechtliche Verstrickung (Beschlagnahme) der Pfandsache, ein Verfügungsverbot gegenüber dem Schuldner und lässt für den Gläubiger ein Pfandrecht (Pfändungspfandrecht) entstehen. Bewegliche Sachen werden vom Gerichtsvollzieher gepfändet, der sie in Besitz nimmt. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sowie Sachen, deren weiteres Verbleiben beim Schuldner die Befriedigung des Gläubigers gefährden würde, hat der Gerichtsvollzieher sogleich wegzuschaffen.
Andere Sachen sind durch Anbringung eines Pfandsiegels als gepfändet kenntlich zu machen und bis zur Verwertung beim Schuldner zu belassen. Die Pfändung setzt den Gewahrsam des Schuldners voraus, nicht dessen Eigentum. Die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten erfolgt durch Pfändungsbeschluss des Amtsgerichts, der mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam wird. Diesem wird verboten, an den Vollstreckungsschuldner zu leisten; gleichzeitig wird dem Vollstreckungsschuldner verboten, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung an Drittschuldner zu enthalten.
Die Verwertung erfolgt in der Regel durch Überweisung der gepfändeten Forderung an den Gläubiger zur Einziehung. Bei Vermögensrechten ohne Forderungscharakter findet diese Regel entsprechende Anwendung. Bei Pfändung des selben Gegenstandes durch mehrere Gläubiger werden diese nach der zeitlichen Reihenfolge der Pfändung (Rang der Pfändungspfandrechte) befriedigt.

 Pfändungsschutz

Aus sozialen Gründen bestehen Pfändbarkeitsbeschränkungen an bestimmten Sachen und Rechten des Vollstreckungsschuldners; der Pfändungsschutz verbietet dem Gläubiger Zugriff auf die gesamte Habe des Schuldners.
 
 
 

R

 

 Ratenzahlung

Die Ratenzahlung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Die Tilgung einer Schuld wird mittels eindeutiger ratenweiser Zahlungen und/oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums vereinbart.

 Rechtsanwalt

... ist ein Jurist, der aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig wird; einschlägige Bestimmungen enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

 Rechtsberatung

Die entgeltliche und geschäftsmäßige Rechtsberatung (Besorgung von Rechtsangelegenheiten fremder Personen) obliegt in erster Linie den zugelassenen Rechtsanwälten; andere Personen, insbesondere Rechtsbeistände, bedürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz einer Erlaubnis, die nur unter begrenzten Voraussetzungen erteilt wird. Inkassobüros und -unternehmen benötigen nach dem Rechtsberatungsgesetz für ihre Tätigkeit, die sie jedoch nur zum außergerichtlichen Handeln befugt, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
 
 
 

S

 

 Schufaauskunft

Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung, Organisation von Kreditinstituten und kreditgebenden Unternehmen, die Angaben über finanzielle Lage und Zahlungsverhalten von Kunden sammelt und den angeschlossenen Firmen weitergibt.

 Schuldanerkenntnis

Vertrag, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (§ 781 BGB).

 Schuldner

Die aus einem Schuldnerverhältnis verpflichtete Person.

 Schuldnerberatung

Die von Verbraucherverbänden, Selbsthilfeorganisationen, Trägern der freien Wohlfahrts- pflege oder kommunalen Behörden geleistete Hilfe gegenüber verschuldeten (überschuldeten) Personen (private Haushalte).

 Schuldnerverzeichnis

Ein beim Vollstreckungsgericht geführtes Vermögensverzeichnis; es enthält Vermögensangaben aller Personen, die eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben.

 Schuldverhältnis

Ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen aufgrund dessen mindestens eine Person, der anderen etwas schuldet.

 Sicherstellung

Beschlagnahme

 SSL (Secure Socket Layer)

Verschlüsselungsverfahren für Daten, die im Internet ausgetauscht werden. Dieses wird eingesetzt, um die Datenkommunikation vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

 Stundung

Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch die die Fälligkeit der Forderung hinausgeschoben wird.

 Streitiges Verfahren

Gerichtliches Verfahren zur Klärung, ob eine Gläubigerforderung gegenüber einem Schuldner rechtlich begründet ist.
 
 
 

T

 

 Titel

 
 
 

U

 

 Unberechtigte Forderung

Wenn eine Forderung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nicht berechtigt ist oder sich aufgrund fehlender Beweismittel gegenüber dem Gericht nicht nachweisen lässt, gilt eine Forderung als gesetzlich unberechtigt.
 
 
 

V

 

 Vergleich

Gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.

 Verjährung

Im Privatrecht unterliegen Ansprüche grundsätzlich der Verjährung; die Verjährung lässt zwar grundsätzlich den Anspruch als solchen bestehen, gibt dem Verpflichteten aber ein Leistungsverweigerungsrecht.

 Verjährungsfrist

Beträgt grundsätzlich 30 Jahre; für Ansprüche des täglichen Lebens gelten aber abgekürzte Fristen (§§ 196, 197 ff. BGB).

 Verzug

Der Schuldner kommt in Verzug, sofern er eine fällige Leistung trotz Mahnung des Gläubigers nicht rechtzeitig bewirkt und die Verzögerung von ihm zu vertreten ist.

 Verzugsschaden

Der Schuldner muss bei Fortbestehen seiner Leistungspflicht den Verzugsschaden (z.B. entgangener Gewinn, Inkassokosten etc.) ersetzen und Verzugszinsen zahlen.

 Verzugszinsen


 Vollstreckung

Im Zivilrecht die Zwangsvollstreckung

 Vollstreckungsbescheid

Legt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch ein, so erlässt das Gericht den Vollstreckungsbescheid, aufgrund dessen der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann, gegen den aber noch der Einspruch des Schuldners binnen zwei Wochen seit Zustellung möglich ist. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich.

 Vollstreckungsklausel

Neben Titel und Zustellung eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung;
die Vollstreckungsklausel ist notwendiger Bestandteil einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels.

 Vollstreckungsschutz

Vom Pfändungsschutz zu unterscheidende gerichtliche Anordnung zum Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen.

 Vollstreckungstitel

Der mit der Vollstreckungsklausel versehene ordnungsgemäß zugestellte Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Die Wichtigsten Arten der Vollstreckungstitel sind Urteile und sonstige gerichtliche Entscheidungen (Arreste, einstweilige Verfügungen), Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden. Häufigste Titelarten sind Vollstreckungsbescheide und Urteile.
 
 
 

W

 

 Widerspruch (gegen Mahnbescheid)

Gegen den Mahnbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch gegen die gesamte bzw. gegen eine Teilforderung einlegen. Dies bewirkt eine evtl. gerichtliche Klärung der Forderung, sofern sie vom Antragsteller oder vom Antragsgegner beantragt wird.
 
 
 

Z

 

 Zahlungsausfälle


 Zwangsvollstreckung

Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs mit Hilfe staatlichen Zwangs (s. auch Gerichtsvollzieher).