Auflagen nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Informationen
über private Konsumenten nur dann angezeigt werden,
wenn ein berechtigtes Interesse am Erlangen der Informationen
vorliegt und eine eindeutige Identifizierung der Person
möglich ist. Geben Sie daher möglichst viele Daten,
mindestens die mit
gekennzeichneten Felder, über die gesuchte Person ein.
Berechtigtes Interesse:
Die Auswahl und Angabe des berechtigten Interesses (=Anfragegrund)
ist gesetzlich vorgeschrieben und wird stichprobenartig
kontrolliert. Aus diesem Grund ist eine korrekte Auswahl
des Anfragegrundes sehr wichtig. Wir haben Ihnen gültige
Anfragegründe zur Auswahl vorgegeben. Eine Übersicht
des Feldes "Berechtigtes Interesse" finden Sie
hier.
Eingabe des Geburtsdatums:
Durch die Eingabe des Geburtsdatums wird die Genauigkeit
der gelieferten Angaben markant erhöht.
Zur Zeit sind nur Auskünfte über in Deutschland
ansässige Personen möglich. |
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